Corona-Regelungen Gesundheitssport

Corona-Regelungen Gesundheitssport

Moin Sportler,

Ab dem 01.12. tritt die „2Gplus“-Regelung in Kraft.

Es müssen alle Teilnehmer und Trainer ihren Impf (oder auf der 10er Karte vermerkt)-/Genesenen Status sowie einen negativen Testnachweis vorzeigen.

Hinweis: ein Selbsttest, der zu Hause durchgeführt wurde, ist nicht ausreichend. Für den Test gilt § 7 der Corona-Verordnung und somit folgende Möglichkeiten des Handelns

1: PoC-Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden gültig

2: Selbsttest unter Aufsicht maximal 24 Stunden gültig hier besteht die Möglichkeit den Selbsttest unter Aufsicht des Trainingspersonals durchzuführen, kommt in diesem Fall bitte (schreibt mir das) 20min früher!

3: PCR-Test maximal 48 Stunden gültig
Jeder muss wenn er sich unter der Aufsicht der Trainer testen möchte seinen eigenen Test mitbringen!

Der Teilnehmer darf auch eine Bescheinigung des Arbeitsgebers über ein negatives Testergebnis mitbringen , dieser darf dann auch für 24 Stunden verwendet werden.

Ausgenommen davon sind 1:Personen unter 18 Jahren und 2:Personen mit ärztlichem Attest, wobei letztere einen negativen Test vorweisen müssen.

Des Weiteren müsst ihr als Teilnehmer eine Maske des Schutzniveaus FFP2, KN95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus im gesamten Gebäude (somit auch der Umkleidekabine) außer während des Sporttreibens
Tragen.

Mit sportlichen Grüßen Ronny